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c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen; b)
die Gewährung von Krediten aller Art
sowie deren Vermittlung; c) die
Übernahme von Bürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen sowie
die Durchführung von
Treuhandgeschäften; d) die
Durchführung des Zahlungsverkehrs; e)
die Durchführung des Auslandsgeschäfts
einschließlich des An- und Verkaufs von
Devisen und Sorten; f) die
Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung; g) der Erwerb
und die Veräußerung sowie die
Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten; h) die Vermittlung
oder der Verkauf von Bausparverträgen
und Versicherungen; i) der Erwerb
sowie gegebenenfalls die Erschließung,
die Bebauung, die Belastung und die
Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten; j) die
Vermittlung, der An- und Verkauf von
Immobilien sowie deren Vermietung,
Verpachtung oder Verwaltung. |
Eine Nachschusspflicht der
Mitglieder ist ausgeschlossen. |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Auffarth, Steffen, Burweg, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2023
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung),
§ 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands),
§ 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 27
(Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 33 (Abstimmung und
Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), §
36 Teilnahme der Verbände), § 36 a (Virtuelle
Versammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren), § 36
b (Schriftliche und elektronische Mitwirkung an
der Beschlussfassung einer nur als
Präsenzveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung), § 36 c (Teilnahme
von Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Vertreterversammlung in Bild
und Ton), § 40 (Nachschusspflicht), § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46
(Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
13.11.2023
Ritter |