Volksbank Wegberg e.G., Wegberg (Beecker Straße 55, 41844 Wegberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden eG, die nun firmiert: Volksbank Erkelenz-Hückelhoven-Wegberg eG, am 28.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volksbank Wegberg e.G., Wegberg (Beecker Straße 55, 41844 Wegberg). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 09.12.2004 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2004 mit der Volksbank Erkelenz-Hückelhoven eG mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach, GnR 312) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.