GnR 163: Volksbank Westerkappeln-Wersen eG, Westerkappeln, Große Str. 19, 49492 Westerkappeln. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 04.06.2019 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2019 mit der Volksbank Saerbeck eG mit Sitz in Saerbeck (Amtsgericht Steinfurt GnR 157) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 163: Volksbank Westerkappeln-Wersen eG, Westerkappeln, Große Str. 19, 49492 Westerkappeln. Nicht mehr Vorstand: Wehmeier, Jörg, Westerkappeln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Schäfer, Ingo, Münster, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GnR 163:Volksbank Westerkappeln-Wersen eG, Westerkappeln, Große Str. 19, 49492 Westerkappeln.Nicht mehr Vorstand: Kröner, Ulrich, Westerkappeln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Kipp, Anita, Recke, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kipp, Anita, Recke, * ‒.‒.‒‒.
GnR 163:Volksbank Westerkappeln-Wersen eG, Westerkappeln, Große Str. 19, 49492 Westerkappeln.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kipp, Anita, Recke, * ‒.‒.‒‒.
Volksbank Westerkappeln-Wersen eG, Westerkappeln, Große Str. 19, 49492 Westerkappeln. Die Generalversammlung vom 14.09.2011 hat eine Änderung der Satzung in §§ 10 (Auseinandersetzung), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Der Geschäftsanteil berträgt 500,00 EUR. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Neue Regelung: Die Nachschusspflicht beträgt 500,00 EUR je Geschäftsanteil. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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