GnR 126: Volksbank an der Niers eG, Kevelaer (Am Kapellhof 1, 47608 Geldern). Die Vertreterversammlung vom 22.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand); § 10 (Auseinandersetzung); § 19 (Willensbildung); § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat); § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung); § 27 (Frist und Tagungsort); § 28 (Einberufung und Tagesordnung); § 33 (Abstimmungen und Wahlen); § 35 (Versammlungsniederschrift); § 36 Teilnahme der Verbände); § 40 (Beschränkung der Nachschusspflicht); § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. Neu eingefügt wurden § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung); § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung); § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton). (1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien und Reisen; i) Erwerb, Erschließung, Errichtung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie grundstücksgleichen Rechten. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nachschusspflicht der Mitglieder ist ab dem 01.01.2022 ausgeschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Nachschusspflicht der Mitglieder ist ab dem 01.01.2022 ausgeschlossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
47608 Geldern
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47623 Kevelaer
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