Volksbank e.G., Bechtheim (Winzerstraße 3a, 67595 Bechtheim). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 26.06.2012 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2012 mit der VR-Bank eG mit Sitz in Alsheim (GnR 10218) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit zeitgleicher Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67595 Bechtheim
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: eG