GnR 440021: Volksbank eG Mosbach, Mosbach (Hauptstraße 16, 74821 Mosbach). Die Vertreterversammlung vom 02.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; sowie der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) die Vermittlung und Erbringung von Service- und Dienstleistungen und der Verkauf von Waren zur Erhöhung der Attraktivität der Geschäftsstellen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
GnR 440021: Volksbank eG Mosbach, Mosbach (Hauptstraße 16, 74821 Mosbach). Die Vertreterversammlung vom 20.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: keine Nachschusspflicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Verpflichtung der Genossen, Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten, wurde aufgehoben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 440021: Volksbank eG Mosbach, Mosbach (Hauptstraße 16, 74821 Mosbach). Die Generalversammlung vom 20.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzungsguthaben), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 b (Wählbarkeit), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung), § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) die Vermittlung und Erbringung von Service- und Dienstleistungen und der Verkauf von Waren zur Erhöhung der Attraktivität der Geschäftsstellen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.