Nummer der
Eintragung |
a) Name
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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a)
Satzung geändert durch Beschluss der
Vertreterversammlung vom 20.06.2023 in § 2
(Zweck und Gegenstand), § 4 (Beendigung
der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10
(Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), §
18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22
(Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
24 (Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 26c (Wahlturnus und
Zahl der Vertreter), § 26d (Aktives
Wahlrecht), § 26e (Wahlverfahren), § 27
(Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung
und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung) § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung
und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36
(Teilnahme der Verbände), § 37
(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), §
40 (Beschränkte Nachschusspflicht), § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht), § 46
(Bekanntmachungen). |
a)
20.10.2023
Lauer |
GnR 150: Volksbank in der Hohen Mark eG, Reken (Hauptstraße 13, 48734 Reken). Die Vertreterversammlung vom 19.11.2020 hat beschlossen, dass der § 40 der Satzung (Beschränkte Nachschusspflicht) geändert wird. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Neue Regelung: Die Nachschusspflicht entfällt und beträgt 0,00 EURO. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 150: Volksbank in der Hohen Mark eG, Reken (Hauptstraße 13, 48734 Reken). Die Vertreterversammlung vom 21.05.2019 hat eine Änderung der Satzung in §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 22 (Aufgaben und Pflichten), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstitutierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 e (Wahlverfahren inklusive Wahlordnung), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes) und 35 (Versammlungsniederschrift) beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
GnR 150: Spar- und Darlehnskasse Reken eG, Reken (Hauptstraße 13, 48734 Reken). Die Vertreterversammlung vom 24.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, in § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), in § 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter) und in § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Volksbank in der Hohen Mark eG. Bestellt als Vorstand: Rekers, Hubertus, Dorsten, * ‒.‒.‒‒; Rekers, Martin, Dorsten, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 24.04.2018 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.04.2018 mit der Volksbank Lembeck-Rhade eG (Amtsgericht Gelsenkirchen GnR 226) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 150: Spar- und Darlehnskasse Reken e.G., Reken (Hauptstraße 13, 48734 Reken). Die Vertreterversammlung vom 24.05.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Der Aufsichtsrat - Aufgaben und Pflichten) beschlossen. Rechtsformzusatz berichtigt, nunmehr: Spar- und Darlehnskasse Reken eG.
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