Volksblatt Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Würzburg, Berner Str. 2, 97084 Würzburg.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Mediengruppe Main-Post GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 8899) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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