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Volkssolidarität - Kreisverband Artern e. V., Artern (VR 440207) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Leipziger Str. 32
06556 Artern
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 440207
Amtsgericht: Sondershausen
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Volkssolidarität - Kreisverband Artern e. V. aus Artern war im Handelsregister Sondershausen unter der Nummer VR 440207 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Volkssolidarität - Kreisverband Artern e. V. ihren Standort nicht geändert. Die Volkssolidarität - Kreisverband Artern e. V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 11.12.2015
Löschung von Amts wegen

VR 440207: Volkssolidarität - Kreisverband Artern e. V., Artern (Leipziger Str. 32, 06556 Artern Die Verschmelzung durch Aufnahme wurde am 24.11.2015 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Stendal VR 67121). Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 17.11.2015
Veränderung

VR 440207: Volkssolidarität - Kreisverband Artern e. V., Artern (Leipziger Str. 32, 06556 Artern). Der Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2015 sowie Beschluss seiner Kreisdelegiertenversammlung vom 27.08.2015 und Beschluss der Kreisdelegiertenversammlung des übernehmenden Vereins vom 27.08.2015 mit dem Verein Volkssoldarität Querfurt-Merseburg e.V. mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal VR 67121) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

11.12.2015
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 11.12.2015