Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V., Gotha, (Klosterstr. 5, 99867 Gotha).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Volkssolidarität Landesverband Thüringen e.V. wurde am 08.06.2012 in das Vereinsregister dieses aufnehmenden Vereins (Amtsgericht Erfurt VR 505) eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S 2. UmwG. Dieser Verein ist erloschen.
Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V., Gotha, (Klosterstr. 5 - 7, 99867 Gotha).Der Verein ist verschmolzen durch Aufnahme mit dem Verein Volkssolidarität Landesverband Thüringen e.V. in Erfurt (Registerblatt: Amtsgericht Erfurt VR 505) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2011 (Urk.Nr. V 899/2011 des Notariatsverwalters Peter Janecek in Erfurt) und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 03.12.2011 (Urk.Nr. Z 2313/2001 des Notars Knut Zimmermann in Erfurt) sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 04.11.2011(Urk.Nr. V 1060/2011 des Notariatsverwalters Peter Janecek in Erfurt). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Vereinsregister des übernehmenden Vereins wirksam. Hinweis auf Gläubigerschutzrecht: Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.