HRB 515370: Volkssolidarität Pößneck Pflege gGmbH, Pößneck, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 5, 07381 Pößneck. Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 515370: Volkssolidarität Pößneck Pflege gGmbH, Pößneck, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 5, 07381 Pößneck. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Zörcher, Heinz-Jürgen, Orlamünde, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Lieske, Marco, Saalfeld/Saale, * ‒.‒.‒‒.
HRB 515370: Volkssolidarität Pößneck Pflege gGmbH, Pößneck, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 5, 07381 Pößneck. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 515370: Volkssolidarität Pößneck Pflege gGmbH, Pößneck, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 5, 07381 Pößneck. Die Ausgliederung wurde am 26.07.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Pößneck VR 240161).
HRB 515370: Volkssolidarität Pößneck Pflege gGmbH, Pößneck, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 5, 07381 Pößneck. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 13.06.2019 mit Nachtrag vom 21.06.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.06.2019 Teile des Vermögens (Betriebsbereiche Pflegeheime und Sozialstation) von der Volkssolidarität Pößneck e.V. mit dem Sitz in Pößneck (Amtsgericht Pößneck VR 240161) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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