HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volkswagen Financial Services Polska sp.z.o.o. am 29.05.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Die Eintragung zur laufender Nummer 5 vom 28.05.2020 in Spalte 6b wird im Hinblick auf die übertragenen Vermögensteile dahingehend klargestellt, dass die Gesellschaft nach dem Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 21.04.2020 Teile des Vermögens (nämlich den über die Niederlassung Volkswagen Leasing GmbH sp. z o.o. Oddzial w Polsce betriebenen Geschäftsbereich Leasing Polen) der Volkswagen Leasing GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 1858) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen hat.
HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2020 Teile des Vermögens (nämlich den Geschäftsbereich Leasing Polen) der Volkswagen Leasing GmbH mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 1858) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Den Umwandlungsvermerk zur Eintragung laufender Nummer 3 in Spalte 6 b vom 08.04.2020 von Amts wegen berichtigt und wie folgt neu vorgetragen: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.01.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 mit der Volkswagen Financial Services Polska sp. z.o.o. mit Sitz in Warschau, Polen (Amtsgericht Warschau für die Stadt Warschau, XII Wirtschaftsabteilung des nationalen Handelsregisters KRS 0000803746) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 208019: Volkswagen Leasing Polen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2020 mit der Volkswagen Financial Services Polska sp. z.o.o. mit Sitz in Warschau, Polen (Amtsgericht Warschau für die Stadt Warschau, XII Wirtschaftsabteilung des nationalen Handelsregisters KRS 0000803746) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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