Volkswagen Zentrum Bochum Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Porschestr. 4, 44809 Bochum. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volkswagen Retail GmbH am 05.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Volkswagen Zentrum Bochum Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Porschestr. 4, 44809 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2011 mit der Volkswagen Zentrum Bochum GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 7831) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volkswagen Zentrum Bochum Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Porschestr. 4, 44809 Bochum. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2011 mit der Volkswagen Retail GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 100282) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volkswagen Zentrum Bochum Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Porschestr. 4, 44809 Bochum.Der mit der VOLKSWAGEN Retail GmbH, Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100282) am 18.06.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.07.2009 geändert. Die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Unternehmen vom 26. bzw. 27.08.2009 haben der Änderung zugestimmt.
Volkswagen Zentrum Bochum Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum, Porschestr. 4, 44809 Bochum.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kollenbach, Stephan, Geschäftsführer, Danndorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Donath, Bettina, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒.
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