HRB 18688: Voll der Burner UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Büttgener Straße 5, 41564 Kaarst. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Insaf Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss, HRB 19241) am 29. September 2021 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 18688: Voll der Burner UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Büttgener Straße 5, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12. August 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12. August 2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12. August 2021 mit der Insaf Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss, HRB 19241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18688: Voll der Burner UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Büttgener Straße 5, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17. August 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17. August 2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17. August 2021 mit der Insaf Holding Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kaarst (Amtsgericht Neuss, HRB 19241) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18688: Voll der Burner UG (haftungsbeschränkt), Kaarst, Büttgener Straße 5, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 1. April 2016. Geschäftsanschrift: Büttgener Straße 5, 41564 Kaarst. Gegenstand: Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Werbeartikeln, Büromaterial und Elektroartikeln. Stammkapital: 3.570,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Lichters, Edwin Janko, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.