HRB 13822: Vollenda Verschliesstechnik GmbH Komponentenvertrieb für Verpackungsmaschinen, Geltendorf, Schönauer Ring 18, 82269 Geltendorf. Der mit der Vollenda-Werk GmbH (vormals: Vollenda-Werk Michael Siegburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Geltendorf (Amtsgericht Augsburg HRB 16788) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 13.12.2004 ist durch Vertrag vom 05.03.2020 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2020 hat zugestimmt.
HRB 13822: Vollenda Verschliesstechnik GmbH Komponentenvertrieb für Verpackungsmaschinen, Geltendorf, Schönauer Ring 18, 82269 Geltendorf. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Alonso Perez, Ana Isabel, Kissing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vollenda Verschliesstechnik GmbH Komponentenvertrieb für Verpackungsmaschinen, Geltendorf, Schönauer Ring 18, 82269 Geltendorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pfister, Florian, Kaufmann, 86935 Rott.
Vollenda Verschliesstechnik GmbH Komponentenvertrieb für Verpackungsmaschinen, Geltendorf, Schönauer Ring 18, 82269 Geltendorf.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wille, Matthias, Kissing, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vollenda Verschliesstechnik GmbH Komponentenvertrieb für Verpackungsmaschinen, Geltendorf (Schönauer Ring 18, 82269 Geltendorf). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14.12.2001 mit der F. u. F. Pfister GmbH mit dem Sitz in Geltendorf (Amtsgericht Augsburg HRB 11569) ist durch Aufhebung zum 31.12.2004 beendet. Die Gesellschaft hat am 13.12.2004 mit der Vollenda-Werk Michael Siegburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Geltendorf (Amtsgericht Augsburg HRB 16788) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 13.12.2004 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.