Vollstädt Pongs Bohnen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Kapellstr. 11, 40479 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Pongs & Bohnen, Partnerschaft von Steuerberatern am 13.05.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Vollstädt Pongs Bohnen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Kapellstr. 11, 40479 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Pongs & Bohnen, Partnerschaft von Steuerberatern mit Sitz in Mönchengladbach (AG Essen, PR 2751) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vollstädt Pongs Bohnen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Kapellstr. 11, 40479 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2007 mit Änderung vom 12.11.2007. Gegenstand: Die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Dieser muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mehrere zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigte Steuerberater oder durch einen Steuerberater mit dem Recht zur gemeinschaftlichen Vertretung mit einem Geschäftsführer, der nicht Steuerberater ist, vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien sowie jedem Geschäftsführer, der Steuerberater ist, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Geschäftsführer: Bohnen, Christoph, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Pongs, Erik, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.