Volvo Truck Center Köln GmbH, Köln (Emil-Hoffmann-Str. 40, 50996 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volvo Truck Center Hamburg GmbH am 14.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Volvo Truck Center Köln GmbH, Köln (Emil-Hoffmann-Str. 40, 50996 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung jeweils vom selben Tag mit der Volvo Truck Center Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 57076) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Volvo Truck Center Köln GmbH, Köln (Emil-Hoffmann-Str. 40, 50996 Köln). Bestellt als Geschäftsführer: Simonsson, Göran, Zürich/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Volvo Truck Center Köln GmbH, Köln (Emil-Hoffmann-Str. 40, 50996 Köln). Einzelprokura: Sönchen, Stefan, Hallbergmoos, * ‒.‒.‒‒.