HRB 120893: Von Minden GmbH, Schwanewede, Am Mönchshof 30, 28717 Bremen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Werner von Minden, Schwanewede, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung ist wirksam mit der heutigen Eintragung. Die Gesellschaft ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
28717 Bremen
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH