Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine |
|
a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei
Liquidatoren oder durch einen Liquidator
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Leeflang, Taco Boudewijn, GH Breda, NL /
Niederlande, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Oude Brunink, Hendrikus Gerhardus, CM Zeist,
NL / Niederlande, * ‒.‒.‒‒
Bestellt zum
Liquidator:
Boudewijn Leeflang, Taco, EH Blaricum /
Niederlande, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
18.04.2023
Ahring |
HRB 8648: Von Weerden GmbH, Hagen, Feldmühlenstraße 41, 58099 Hagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Hardy Schmitz GmbH, Am Stadtwalde 12, 48432 Rheine.
Von Weerden GmbH, Hagen, Feldmühlenstraße 41, 58099 Hagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenkamp, Frank, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Von Weerden GmbH, Hagen, Feldmühlenstraße 41, 58099 Hagen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.08.2011 wirksam geworden.
Von Weerden GmbH, Hagen, Feldmühlenstraße 41, 58099 Hagen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2011 Teile des Vermögens der Schultz & Erbse GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 362) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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