Vopak DUPEG GmbH, Hamburg (Tankweg 4, 21129 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.03.2007 mit der De Vries Chemiebouw Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 52548) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden De Vries Chemiebouw Deutschland GmbH - jetzt firmierend: Vopak Dupeg Terminal Hamburg GmbH - am 02.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vopak DUPEG GmbH, Hamburg (Tankweg 4, 21129 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.03.2007 mit der Vopak DUPEG Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 54416) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vopak DUPEG GmbH, Hamburg (Tankweg 4, 21129 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 09.05.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 8.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 4.090.335,05 um EUR 14,95 auf EUR 4.090.350,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den §§ 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) vollständig neu zu fassen. Neues Stammkapital: 4.090.350,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Prokura erloschen Ortmann, Uwe, Neu-Wulmstorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kröger, Jan, Bardowick, * ‒.‒.‒‒.
DUPEG Holding GmbH, Hamburg (Tankweg 4, 21129 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 6 und 18 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Vopak DUPEG GmbH. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.