Vorratsgesellschaft STAVO I GmbH, Fürstenwalde/Spree(Ehrenfried-Jopp-Straße 7 - 8, 15517 Fürstenwalde/Spree). Gegenstand: Errichtung, Erwerb, Verwaltung und Betrieb von Elektrizitätsversorgungsnetzen einschließlich aller dazugehörigen Anlagen. Grund- oder Stammkapital: 1.106.900,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Abspaltung um 1.081.900,00 EUR auf 1.106.900,00 EUR erhöht sowie den Gesellschaftsvertrag geändert in § 2(Unternehmensgegenstand) und § 3(Stammkapital). Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens(den Teilbetrieb Elektrizitätsversorgungsnetz) als Gesamtheit der Stadtwerke Eberswalde GmbH mit Sitz in Eberswalde (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 2926 FF) im Wege der Abspaltung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2007 und des Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die E.ON edis AG mit Sitz in Fürstenwalde/Spree (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 7488 FF) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. 2. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
15517 Fürstenwalde
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt/Oder
Rechtsform: GmbH