Vorwerk & Co. Interholding Einbauküchen GmbH, Wuppertal, Mühlenweg 17-37, 42275 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der Vorwerk & Co. Interholding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 3990) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 31.08.2010 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Wuppertal (Mühlenweg 17 - 37, 42270 Wuppertal
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Amtsgericht: Wuppertal
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