Vorwerk & Co. Thermomix GmbH, Wuppertal (Mühlenweg 17 - 37, 42275 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG am 23.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Vorwerk & Co. Thermomix GmbH, Wuppertal (Mühlenweg 17 - 37, 42275 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.05.2006 mit der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 16898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorwerk & Co. Thermomix GmbH, Wuppertal (Mühlenweg 17 - 37, 42275 Wuppertal). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Paul, Daniela, Essen, * ‒.‒.‒‒.