HRA 5394: Vulkaneifelbau GmbH & Co. KG, Koblenz, Friedrich-Mohr-Str. 14, 56068 Koblenz. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Vulkaneifelbau GmbH & Co. KG, Koblenz (56068 Koblenz). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.09.2005 wirksam geworden.
Vulkaneifelbau GmbH & Co. KG, Koblenz (56068 Koblenz). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2005 und der des übertragenden Rechtsträgers Vulkan-Gleisbau e.K. mit Sitz in Koblenz ( AGKoblenz HRA 5431) vom 05.08.2005 als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.