HRA 23985: Wälzlager Logistik GmbH & Co. KG, Mettmann, Auf dem Hüls 17, 40822 Mettmann. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 23985: ekugellager.de GmbH & Co. KG, Mettmann, Auf dem Hüls 17, 40822 Mettmann. Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Wälzlager Logistik GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Wälzlager Logistik Verwaltung GmbH, Mettmann (Amtsgericht Wuppertal HRB 25802), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 23985: ekugellager.de GmbH & Co. KG, Mettmann, Auf dem Hüls 17, 40822 Mettmann. (Der Handel mit technischen Bedarfsartikeln, Soft- und Hardware und die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf dem Hüls 17, 40822 Mettmann. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ekugellager.de Verwaltung GmbH, Mettmann (Amtsgericht Wuppertal HRB 25802), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ekugellager.de Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mettmann (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21010) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.