HRB 252: Wärmeversorgung & Dienstleistungsgesellschaft mbH, Altentreptow, Jahnstraße 18, 17087 Altentreptow. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 252: Wärmeversorgung & Dienstleistungsgesellschaft mbH, Altentreptow, Jahnstraße 18, 17087 Altentreptow. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 7 (Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erzeugung und der Vertrieb von Wärme in der Form von Fern- oder Nahwärme sowie die Bereitstellung von Kommunikationsdienstleistungen zur Versorgung der Bevölkerung im Gebiet der Stadt Altentreptow und näherer Umgebung. Die Gesellschaft unterhält einen Regiebetrieb, der vorwiegend Leistungen für die Muttergesellschaft ausführt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Dienstleistungen auch für Dritte zu erbringen, soweit ein Zusammenhang mit den Gesellschaftsaufgaben besteht, sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die den Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar dienen.
HRB 252: Wärmeversorgung & Dienstleistungsgesellschaft mbH, Altentreptow, Jahnstraße 18, 17087 Altentreptow. Bestellt als Geschäftsführer: Tines, Stefanie, Altentreptow, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heinze, Annett, Altentreptow, * ‒.‒.‒‒.
HRB 252: Wärmeversorgung & Dienstleistungsgesellschaft mbH, Altentreptow, Jahnstraße 18, 17087 Altentreptow. Geändert, nun: Geschäftsführer: Ladendorf, Rainer, Altentreptow, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Tines, Stefanie, Altentreptow, * ‒.‒.‒‒.
HRB 252: Wärmeversorgung & Dienstleistungsgesellschaft mbH, Altentreptow, Jahnstraße 18, 17087 Altentreptow. Der mit der Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Altentreptow GmbH, Altentreptow (Amtsgericht Neubrandeburg, HRB 222) am 25.10.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.10.2016 zum 31.12.2016 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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