Wäsche-Service Sondershausen GmbH, Sondershausen, Hospitalstr. 182, 99706 Sondershausen. Die Verschmelzung wurde am 23.07.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Mannheim HRB 361797).
Wäsche-Service Sondershausen GmbH, Sondershausen, Hospitalstr. 182, 99706 Sondershausen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bardusch Textil-Mietdienste GmbH mit dem Sitz in Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 361797) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.