Wäscherei Ellerich GmbH, Kaisersesch, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 1, 56759 Kaiseresch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CURANUM Baubetreuung und Immobilienmanagement GmbH am 12.02.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Wäscherei Ellerich GmbH, Kaisersesch, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 1, 56759 Kaiseresch. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20.12.2005 mit der CURANUM GmbH, Haan (Amtsgericht Wuppertal HRB 14280), nunmehr firmierend unter CURANUM Holding GmbH, München (Amtsgericht München HRB 168731) ist durch Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 21.01.2013 der CURANUM Holding GmbH als übertragender Rechtsträger mit der CURANUM Baubetreuung und Immobilienmanagement GmbH, München (Amtsgericht München HRB 167415) als übernehmender Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die CURANUM Baubetreuung und Immobilienmanagement GmbH als herrschendem Unternehmen mit Eintragung der Abspaltung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.01.2013 wirksam übertragen worden.
Wäscherei Ellerich GmbH, Kaisersesch, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 1, 56759 Kaiseresch. Prokura erloschen: Dr. Feldmann, Jorgen, Bad Homburg v.d.H., * ‒.‒.‒‒; Hesse, Monika, Kaisersesch, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2013 mit der CURANUM Baubetreuung und Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 167415) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wäscherei Ellerich GmbH, Kaisersesch, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 1, 56759 Kaiseresch. Bestellt als Geschäftsführer: Barth, Judith, Röhrmoos, * ‒.‒.‒‒; Wever, Walther, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Michael, Björn, Forstern, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hesse, Monika, Kaisersesch, * ‒.‒.‒‒.
Wäscherei Ellerich GmbH, Kaisersesch, Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße 1, 56759 Kaiseresch. Nicht mehr Geschäftsführer: Barth, Judith, Röhrmoos, * ‒.‒.‒‒; Merazzi-Weirich, Sabine, Pliening, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Feldmann, Jorgen, Bad Homburg v.d.H., * ‒.‒.‒‒.
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