HRB 757432: Wäscherei Stickel GmbH, Schwäbisch Hall, Riegeläcker 7, 74523 Schwäbisch Hall. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 757432: Wäscherei Stickel GmbH, Schwäbisch Hall, Riegeläcker 7, 74523 Schwäbisch Hall. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Bühler, Bernhard, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bühler, Bernhard, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 757432: Wäscherei Stickel GmbH, Schwäbisch Hall, Riegeläcker 7, 74523 Schwäbisch Hall. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2016. Geschäftsanschrift: Riegeläcker 7, 74523 Schwäbisch Hall. Gegenstand: Der Betrieb einer Wäscherei für Textilien aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bühler, Bernhard, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Bernhard Bühler, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Wäscherei Stickel e.K. Inhaber Bernhard Bühler", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRA 571216) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 28.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.