Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
|
|
2.
Bahr, Anica, * ‒.‒.‒‒, Hoppe-
garten
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäf-
te mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen |
|
a)
07.06.2024
Valtin |
HRA 53787 B: Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH & Co. KG, Berlin, Oderbruchstraße 14, 10369 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Oderbruchstraße 14, 10369 Berlin
HRA 53787 B: Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH & Co. KG, Berlin, Frankfurter Allee 31 A, 10247 Berlin. Prokura: 1. Schmidt, Wolfgang, * ‒.‒.‒‒, Petershagen-Eggersorf; Einzelprokura
HRB 85913 B: Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH, Berlin, Frankfurter Allee 31A, 10247 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 53787 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 53787 B: Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH & Co. KG, Berlin, Frankfurter Allee 31 A, 10247 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Reisebüro, die Vermittlung und Organisation von touristischen Reisen ins In- und Ausland. Darüber hinaus widmet sich die Gesellschaft der touristischen Erschließung und Betreuung im örtlichen Zusammenhang mit der Stadt und der Umgebung von Wörlitz.). Firma: Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Frankfurter Allee 31 A, 10247 Berlin; Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Wörlitz Tourist Verwaltung GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 187051 B); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wörlitz Tourist Reisebüro GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 85913 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.06.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.