HRA 43002: Wörner Stammes-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Marktstraße 148, 60388 Frankfurt am Main). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Wörner Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75731). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist liquidationslos erloschen.
Wörner Stammes-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Marktstr. 148, 60388 Frankfurt am Main). die Verwaltung eigenen Vermögens, namentlich das Halten und der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Wörner Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 75731), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Formwechsel der Wörner Stammes-GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54540). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der am Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wörner Stammes-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Marktstr. 148, 60388 Frankfurt am Main, die Verwaltung eigenen Vermögens, namentlich das Halten und der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.). Kommanditgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin: Wörner Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 75731). Entstanden durch Formwechsel der Wörner Stammes-GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54540). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der am Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.