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Würth Elektronik GmbH & Co. KG, Niedernhall (HRA 590365)

Firmendaten

Anschrift
Salzstr. 21
74676 Niedernhall
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07940/946-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.wuerth-elektronik.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 590365
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
Würth Elektronik Gruppe
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Würth Elektronik GmbH & Co. KG aus Niedernhall ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRA 590365 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Würth Elektronik GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Würth Elektronik GmbH & Co. KG weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.11.2024)

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Registermeldungen 5

Calendar 12.03.2019
Berichtigung

HRA 590365: Würth Elektronik GmbH & Co KG, Niedernhall, Salzstraße 21, 74676 Niedernhall. Firma von Amts wegen berichtigt in: Würth Elektronik GmbH & Co. KG.

Calendar 05.03.2019
Veränderung

HRA 590365: Würth - Elektronik GmbH & Co KG, Niedernhall, Salzstraße 21, 74676 Niedernhall. Firma (Schreibweise) geändert; nun: Würth Elektronik GmbH & Co KG.

Calendar 26.08.2013
Veränderung

Würth - Elektronik GmbH & Co KG, Niedernhall, Salzstraße 21, 74676 Niedernhall. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Würth Elektronik FLATcomp Systems Verwaltungs GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 504153) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 19.09.2011
Veränderung

Würth - Elektronik GmbH & Co KG, Niedernhall, Salzstraße 21, 74676 Niedernhall. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Würth Elektronik Schopfheim Verwaltungs-GmbH", Schopfheim (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 670486) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 19.09.2011
Veränderung

Würth - Elektronik GmbH & Co KG, Niedernhall, Salzstraße 21, 74676 Niedernhall. Geschäftsanschrift: Salzstraße 21, 74676 Niedernhall. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Würth Elektronik Rot am See Verwaltungs-GmbH", Rot am See (Amtsgericht Ulm HRB 690519) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

12.03.2019
Firmenname geändert

alt:
Würth Elektronik GmbH & Co KG

neu:
Würth Elektronik GmbH & Co. KG

05.03.2019
Firmenname geändert

alt:
Würth - Elektronik GmbH & Co KG

neu:
Würth Elektronik GmbH & Co KG