Würtz KG Bauunternehmen, Inh. Bernhard Würtz GmbH, Quirnheim, Tanzgasse 2, 67280 Quirnheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.04.2011 mit der Würtz Bausanierung GmbH mit Sitz in Quirnheim (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRB 31401) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67280 Quirnheim
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Amtsgericht: Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Rechtsform: GmbH