HRA 16706: W & G Beteiligungs-GmbH & Co. KG., Kassel, Königstor 20, 34117 Kassel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WIBG GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 5132) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 16706: W & G Beteiligungs-GmbH & Co. KG., Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Königstor 20, 34117 Kassel.
HRA 16706:W & G Beteiligungs-GmbH & Co. KG., Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel.Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.01.2014 und vom 21.02.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die W & G Transport Holding GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 15928) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W & G Beteiligungs-GmbH & Co. KG., Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die NEL Gastransport GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 15684) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W & G Beteiligungs-GmbH & Co. KG., Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag und vom 13.04.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete WINGAS GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 15778) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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