W & G GmbH, Kirkel, (Konrad-Zuse-Str. 16, 66459 Kirkel).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der VRANKEN POMMERY Deutschland GmbH (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3225) wurde am 24.07.2009 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
W & G GmbH, Kirkel, (Konrad-Zuse-Str. 16, 66459 Kirkel).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.06.2009 mit der VRANKEN POMMERY Deutschland GmbH mit Sitz in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 3225) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.