HRA 67184: W & H Projektentwicklung GmbH & Co. KG, München, Mauerkircherstr. 8, 81679 München. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 67184: W & H Projektentwicklung GmbH & Co. KG, München, Mauerkircherstr. 8, 81679 München. Die Gesellschaft wird durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Liquidator: Hoerz-Schmückle, Peter, München, * ‒.‒.‒‒; Weißbecker, Wilhelm, Baldham, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 67184:W & H Projektentwicklung GmbH & Co. KG, München, Mauerkircherstr. 8, 81679 München.Die GGFM GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 106098) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W & H Projektentwicklung GmbH & Co. KG, München, Karolinenstraße 4, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mauerkircherstr. 8, 81679 München.
W & H Projektentwicklung GmbH & Co. KG, München, Karolinenstraße 4, 80538 München.Die W & H Projektentwicklungs- und Baubetreuungsgeschäftsführungsgesellschaft mbH & Co. KG Objekt Büro- und Einkaufszentrum Vetschau mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 69222) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 und derBeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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