HRB 22071: W & L Heizungstechnik GmbH, Pockau-Lengefeld, Zum Flöhatal 3 A, 09509 Pockau-Lengefeld OT Wernsdorf. Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Liebchen, Silvio, Pockau-Lengefeld OT Forchheim, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Tilo, Pockau-Lengefeld OT Wernsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Hirche, Andreas, Großhartmannsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 22071: W & L Heizungstechnik GmbH, Pockau-Lengefeld, Zum Flöhatal 3 A, 09509 Pockau-Lengefeld OT Wernsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Gegenstand: Einbau von Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen; Trockenbauarbeiten; Groß- und Einzelhandel, insbesondere von Installations- und Baumaterial aller Art sowie von Holzpelletts.
HRB 22071: W & L Heizungstechnik GmbH, Pockau-Lengefeld, Am Dorfteich 2, 09509 Pockau-Lengefeld OT Wernsdorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Zum Flöhatal 3 A, 09509 Pockau-Lengefeld OT Wernsdorf.
HRB 22071: ReKra GmbH, Pockau, George-Bähr-Straße 17, 09509 Pockau. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: W & L Heizungstechnik GmbH. Neuer Sitz: Pockau-Lengefeld. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Dorfteich 2, 09509 Pockau-Lengefeld OT Wernsdorf. Neuer Gegenstand: Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen; Einbau von Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen. Die W & L Heizungstechnik GmbH mit dem Sitz in Pockau (Amtsgericht Chemnitz HRB) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ReKra GmbH, Pockau, George-Bähr-Straße 17, 09509 Pockau. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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