W & M Immobilien GmbH & Co. KG, Weimar, Frauentorstraße 11, 99423 Weimar. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der ADISY Consulting GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRA 501731) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W & M Immobilien GmbH & Co. KG, Weimar, Zum Hospitalgraben 2, 99425 Weimar. Änderung der Geschäftsanschrift: Frauentorstraße 11, 99423 Weimar.
W & M Immobilien GmbH & Co. KG, Weimar, Zum Hospitalgraben 2, 99425 Weimar. Gemäß Art. 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Zum Hospitalgraben 2, 99425 Weimar. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: ADISY GmbH, Weimar (Amtsgericht Jena HRB 113631).
RZW EDV-Beratung GmbH & Co. KG, Weimar (Zum Hospitalgraben 2, 99425 Weimar, das Halten und Verwalten von Immobilien.). Firma geändert, nun: Neue Firma: W & M Immobilien GmbH & Co. KG.
RZW EDV-Beratung GmbH & Co. KG, Weimar (Zum Hospitalgraben 2, 99425 Weimar). Die r.z.w. Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRA 103102) und die Dr. Hölzer Handels- und Verwaltungs OHG mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRA 102784) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 29.08.2006 und der Beschlüsse der jeweiligen Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.