HRB 207065: W & W Immobilien GmbH, Oldenburg, Achterdiek 35, 26131 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Wandscher, Elfriede, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wandscher, Peter, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Wandscher, Thomas-Christian, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
W & W Immobilien GmbH, Oldenburg, Achterdiek 35, 26131 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2012. Geschäftsanschrift: Achterdiek 35, 26131 Oldenburg. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wandscher, Heiko, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Wandscher, Elfriede, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der W & W Immobilien GmbH & Co. KG, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 200888) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.