W-SRP ingenieur-consult gmbh, Buttenheim (Am Stauch 1, 96155 Buttenheim). Die Verschmelzung wurde am 01.12.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRB 2082).
W-SRP ingenieur-consult gmbh, Buttenheim (Am Stauch 1, 96155 Buttenheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult GmbH mit dem Sitz in Kronach (Amtsgericht Coburg HRB 2082) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W-SRP ingenieur-consult gmbh, Buttenheim (Eggenbergstr. 1, 96155 Buttenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2007. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brandt, Hans-Joachim, Zeil am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.