HRB 3646: W. Döllken & Co. GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.05.2015 mit der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 3935) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 25.06.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3646: W. Döllken & Co. GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.03.2015 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit (Teilbetrieb bestehend aus sämtlichen Geschäftsanteilen an der Döllken-Weimar GmbH mit Sitz in Nohra [Amtsgericht Jena, HRB 101729] sowie aus zwei Gewinnabführungsverträgen) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme auf die Döllken Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 6339) als übernehmendem Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3646: W. Döllken & Co. GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Der mit der SURTECO SE mit Sitz in Buttenwiesen-Pfaffenhofen (Amtsgericht Augsburg, HRB 23000) am 11.03.2002 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.09.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 3646:W. Döllken & Co. GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck.Der mit der SURTECO SE in Buttenwiesen-Pfaffenhofen (Amtsgericht Augsburg HRB 23000, zuvor SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT Amtsgericht Augsburg HRB 2012) am 11.03.2002 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.04.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
W. Döllken & Co. GmbH, Gladbeck, Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck.Geschäftsanschrift: Beisenstr. 50, 45964 Gladbeck. Die Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3935) hat im Wege der Abspaltung den von ihr gehaltenen Geschäftsanteil an der Vinylit Fassaden GmbH mit Sitz in Kassel (Kassel HRB 8640) im Nennbetrag von EUR 100.000,00 sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem zwischen der Döllken-Kunststoffverarbeitung GmbH und der Vinylit Fassaden GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrag vom 25. April 2002 auf die Gesellschaft abgespalten und übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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