W. Dahmen GmbH, Issum (Pauenweg 60, 47661 Issum). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Kleve, HRA 3142) am 26.10.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. Dahmen GmbH, Issum (Pauenweg 60, 47661 Issum). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 im Wege des Formwechsels in die W. Dahmen GmbH & Co. KG mit Sitz in Issum (Amtsgericht Kleve, 21 AR 524/2007) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. Dahmen GmbH, Issum (Pauenweg 60, 47661 Issum). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Dahmen GmbH mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 46464) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. Dahmen GmbH, Issum (Pauenweg 60, 47661 Issum). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dahmen GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 46464) beschlossen. 150.500,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahmen, Wilhelm, Schlossermeister, Issum.