W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. Grundstücksverwaltung Ost GmbH, Schwerin, Steinstraße 23, 19053 Schwerin.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Grundstücksverwaltung W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. GmbH am 21.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. Grundstücksverwaltung Ost GmbH, Schwerin, Steinstraße 23, 19053 Schwerin.Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Steinstraße 23, 19053 Schwerin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Grundstücksverwaltung W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 26658) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.