W. Körschgen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Castrop-Rauxel (Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden. Dieser führt nunmehr die Firma W. Körschgen Steuerberatungsgesellschaft mbH. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
W. Körschgen Steuerberatungsgesellschaft mbH, Castrop-Rauxel (Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. August 2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19. August 2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19. August 2004 mit der Becker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 10889) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.