W. Klostermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bochum, Porschestr. 5, 44809 Bochum. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum, HRB 13347) am 21.04.2011 wirksam geworden.
W. Klostermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bochum, Porschestr. 5, 44809 Bochum. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2011 im Wege des Formwechsels in die Autoteile Klostermann GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, 11 AR 52/11) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des neuen Rechtsträgers in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger, sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. Klostermann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bochum (Porschestr. 5, 44809 Bochum). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schneider, Frederik, Bochum, * ‒.‒.‒‒.