HRB 3965: W. Kolb Fertigungstechnik GmbH, Willich, Konrad-Zuse-Straße 11, 47877 Willich. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) und § 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
HRB 3965: W. Kolb Fertigungstechnik GmbH, Willich, Karl-Arnold-Straße 12, 47877 Willich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Straße 11, 47877 Willich.
W. Kolb Fertigungstechnik GmbH, Willich, Karl-Arnold-Straße 12, 47877 Willich. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 104.950,00 EUR um 2,00 EUR auf 104.952,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst, insbesondere § 5 (Vertretung und Geschäftsführung), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 9 (Jahresabschlüsse, Gewinnverwendung). 104.952,00 EUR.
W. Kolb Fertigungstechnik GmbH, Willich (Karl-Arnold-Straße 12, 47877 Willich). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat die teilweise Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. In Ergänzung der Eintragung vom 15.10.2007 nachgetragen.
W. Kolb Fertigungstechnik GmbH, Willich (Karl-Arnold-Straße 12, 47877 Willich). Nicht mehr Geschäftsführer: Pollmann, Georg, Elektromeister und Fertigungsleiter, Willich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.07 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.07 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete kolb Cleaning Technology GmbH mit Sitz in Willich (AG Krefeld (40 HRB 11669) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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