W. Melken KG, Gorleben (Vietzer Straße 5, 29475 Gorleben). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Giere KG, Amtsgericht Stendal, am 12.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
W. Melken KG, Gorleben (Vietzer Straße 5, 29475 Gorleben). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2007 mit der Giere KG mit Sitz in Winterfeld (Amtsgericht Stendal HRA 1607) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
W. Melken KG, Gorleben (Vietzer Straße 5, 29475 Gorleben, gemeinschaftliche Bewirtschaftung einer Milchviehanlage). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wohler, Jens, Gorleben, * ‒.‒.‒‒.