W. Paul GmbH & Co. KG, Altusried, Weihalden 8, 87452 Altusried. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.12.2012 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 das von Werner, Paul, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Werner Paul e.K. mit dem Sitz in Kempten (Allgäu) (Amtsgericht Kempten HRA 4197) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen.
W. Paul GmbH Familienrestaurant, Kempten, Edelweißweg 41, 87439 Kempten. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die W. Paul GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Altusried (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9637) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. Paul GmbH & Co. KG, Altusried, Weihalden 8, 87452 Altusried. (Der Betrieb von Restaurants.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weihalden 8, 87452 Altusried. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: W. Paul Verwaltungs GmbH, Altusried (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 11740), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der W. Paul GmbH Familienrestaurant mit dem Sitz in Kempten (Allgäu) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 2513). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.