W. ROSAM Holding GmbH, Düsseldorf (Stilwerk Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Rosam Change Communications GmbH am 09.09.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
W. ROSAM Holding GmbH, Düsseldorf (Stilwerk Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 16.06.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.07.2011 mit der Rosam Change Communications GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 206721 b) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für den übernehmenden Rechtsträger geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W. ROSAM Holding GmbH, Düsseldorf (Stilwerk Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter der Firma W. ROSAM Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 40430) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach östereichischem Recht unter der Firma Rosam Change Communications GmbH mit Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 206721 b) eingereicht worden. Die Gläubiger der W. ROSAM Holding GmbH können sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Einreichung des Verschmelzungsplanes im Handelsregister von Düsseldorf bekannt gemacht wurde, schriftlich bei der W. ROSAM Holding GmbH melden und nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 122j UmwG, 13 Abs 1 EU-VerschG verlangen, dass für ihre bis dahin entstehenden Forderungen Sicherheit geleistet wird, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Neuer Schuldner wird die aufnehmende Rosam Change Communications GmbH sein. Gem. § 226 des österreichischen Aktiengesetzes ist den Gläubigern der Rosam Change Communications GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der Rosam Change Communications GmbH bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Gläubiger der W. ROSAM Holding GmbH können ihre Rechte schriftlich oder in anderer Form gegenüber der W. ROSAM Holding GmbH, zu Händen Herrn Geschäftsführer Wolfgang Rosam, Schanzenstraße 56, D-40549 Düsseldorf, ausüben. Die Gläubiger der Rosam Change Communications GmbH können ihre Rechte gegenüber der Rosam Change Communications GmbH, zu Händen Frau Prokuristin Mag. Alexandra Hajek, Führichgasse 8, A-1010 Wien, Österreich, ausüben. An den vorgenannten Adressen können weitere Informationen kostenlos eingeholt werden.