W. Rehme GmbH & Co. Immobilien KG, Lemgo (Lagesche Str. 28, 32657 Lemgo). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.03.2005 wirksam geworden.
W. Rehme GmbH & Co. Immobilien KG, Lemgo (Lagesche Str. 28, 32657 Lemgo). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 16.11.2004 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Rehme, Wilhelm, Lemgo, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Biomassen-Heiz-Kraftwerk Wilhelm Rehme e.K. in Lemgo (AG Lemgo, HRA 4200) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblattdes übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.